Krise in der Ukraine: neue Sanktionsliste für SWIFT-Ausschlüsse
Zu den Sanktionen, die die EU seit Beginn der Krise in der Ukraine verhängt hat, gehört der Ausschluss bestimmter russischer und belarussischer Banken von der Swift-Banknachrichtenplattform. Diese Sanktionen sind jedoch nicht in der EU-Liste enthalten, obwohl sie in anderen Sanktionsquellen genannt werden. Daher haben wir unseren Katalog für SWIFT-Ausschlüsse um eine neue Liste ergänzt. Wenn Sie mehr über diese neue Liste und ihre Verwendung in unseren Anwendungen erfahren möchten, lesen Sie den Blogbeitrag.

Das Sanktionspaket der EU umfasst den Ausschluss mehrerer russischer und belarussischer Banken von der SWIFT-Banknachrichtenplattform.
Dieser Ausschluss betrifft 6 große russische Banken(Ratsbeschluss vom 01.03.2022) und 3 belarussische Banken(Ratsbeschluss vom 09.03.2022). Diese Sanktionen sind jedoch nicht als solche in der EU-Liste aufgeführt.
Wir haben beschlossen, diese Sanktionen in unseren Screening-Tools über eine spezielle Liste zu referenzieren. Diese Liste heißt SWIFT und ist seit dem 30.03.2022 in unserem Katalog enthalten.
Sie umfasst derzeit die folgenden Bankinstitute:
Russland
- Bank Otkritie
- Novikombank
- Promsvyazbank Bank
- Rossiya Sovcombank
- VNESHECONOMBANK (VEB)
- VTB BANK
Weißrussland
- Belagroprombank
- Bank Dabrabyt
- Entwicklungsbank der Republik Belarus
Wie betrifft Sie das?
Unsere Sanktionslisten werden in folgenden Anwendungen verwendet:
- AMLspotter,
- AMLspotter Online,
- BNC,
- BNC XS,
- WEB BNC,
- KYC & AML Cloud-Suite
- Microsoft Dynamics 365 KYC Addon
- RiskAPI.
Wenn Sie Fragen zur Verwendung der konsolidierten Sanktionsdatenbank in unseren Anti-Geldwäsche-Lösungen haben oder diese neue Liste in Ihrer Lösung aktivieren lassen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Support Team.