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CSRD: Corporate Sustainability Reporting Directive - wie ist der aktuelle Stand?

Am 10. November hat das Europäische Parlament die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) mit 525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen angenommen. Das bedeutet, dass ab 2025 auch mittelständische Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet sind.

Kasper Spierings
22. Februar 2023

Am 10. November hat das Europäische Parlament die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) mit 525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen angenommen. Das bedeutet, dass ab 2025 auch mittelständische Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet sind.

Die ersten Entwürfe wurden bereits veröffentlicht und werden derzeit vom cleversoft Supervisory Reporting Team geprüft. Mit diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über die Hintergründe und den aktuellen Stand geben.

Europäischer Kontext

Seit dem Pariser Abkommen im Jahr 2015 arbeitet der Europäische Rat an einem europäischen Green Deal. Dazu gehören verschiedene Aspekte wie die "Farm to Fork"-Strategie, die europäische Industriestrategie, der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, Batterien und Altbatterien und die Strategie für nachhaltige Chemikalien.

Der Aktionsplan für nachhaltige Finanzen ist speziell darauf ausgerichtet, den Finanzsektor in den Green Deal einzubinden. Es wurde eine EU-Taxonomie entwickelt, aus der sich die Richtlinie über die Offenlegung von Finanzdaten (FDD) und die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) entwickelten. Die kürzlich verabschiedete Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wird die NFRD ersetzen.

Erweiterter Anwendungsbereich der CSRD

Anders als die NFDR betrifft die CSRD nicht nur Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs). Auch große Teile des KMU-Sektors werden in Zukunft der Meldepflicht unterliegen. Die wichtigsten Punkte:

- Die Unternehmen müssen über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf das Klima und die Menschenrechte berichten.

- Zu diesem Zweck setzt die CSRD Standards, die branchenneutral, branchenspezifisch und unternehmensspezifisch (Unternehmenstyp) sind.

- Ab 2025 gilt die Meldepflicht für alle Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: 40 Millionen Euro Umsatz, 20 Millionen Euro Bilanzsumme und 250 Beschäftigte.  

- Kleinere börsennotierte Unternehmen werden ab 2026 ebenfalls der Meldepflicht unterliegen.  

- Nicht-EU-Unternehmen, die in erheblichem Umfang in der EU tätig sind (Umsatz von mehr als 150 Mio. EUR in der EU), müssen die Vorschriften ebenfalls erfüllen.

- Die Berichte müssen von einem externen Rechnungsprüfer geprüft werden.

- Die Berichte müssen auch in digitaler Form verfügbar sein.

 

Nächste Schritte

Der Rat hat die Richtlinie unterzeichnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht, so dass sie 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten wird. Konkretisiert wird die CSRD durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 veröffentlicht werden. Es ist geplant, dass die einzelnen Verordnungen sukzessive über einen Zeitraum von 2024 bis 2028 in Kraft treten werden.

cleversoft wird die weiteren Entwicklungen bezüglich der CSRD weiter verfolgen. Wir gehen davon aus, dass wir in Kürze weitere Informationen darüber erhalten, wie die Richtlinie in unsere Berichterstattungsinstrumente integriert werden kann.  

 

Haben Sie noch Fragen? Wir informieren und beraten Sie gerne persönlich. Am schnellsten geht das über unser Kontaktformular.