Neue ESMA Leitlinien treten in Kraft
im Dezember 2021 hatten wir Sie über die neuen Vorgaben aus den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) informiert. In der kommenden Woche ist es nun so weit, und die neuen Leitlinien treten mit Anfang Februar 2022 in Kraft.

Die neuen Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) enthalten Vorgaben zur Kenntlichmachung von Marketing-Anzeigen zu allen OGAW und AIFs. Darunter fällt beispielsweise eine Erläuterung, wenn auf Kosten verwiesen wird, wie sich diese auf Ihre Anlage auswirkt.
Zusätzlich werden auch nachhaltigkeitsrelevante Aspekte aufgegriffen. Dabei sollten sich Angaben mit den rechtlichen und regulatorischen Dokumenten decken. Auch ein Verweis auf die Webseite, über welche die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 zu finden sind, wird erforderlich.

Sprechen Sie mit unserem Customer Success Team für weitere Hilfe!