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Das Schweizerische Beraterregister ist Teil des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes. Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten. [ 1 ] Das FIDLEG regelt die Ausübung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz und die Bereitstellung von Finanzinstrumenten für den Schweizer Markt. Seine Pflichten gelten sowohl für Schweizer Finanzdienstleister als auch für ausländische Finanzdienstleister, die grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen in der Schweiz erbringen. [2]
Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG sind der Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten, die Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente, die Verwaltung von Finanzinstrumenten (asset management), die Abgabe von persönlichen Empfehlungen in Bezug auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten (Anlageberatung) und die Gewährung von Krediten zur Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten. [ 3 ] Finanzinstrumente sind Beteiligungspapiere, Forderungspapiere, funds, strukturierte Produkte, Derivate, strukturierte Einlagen und Anleihen. [4]
Die vom Geltungsbereich des FIDLEG betroffenen Finanzdienstleister müssen verschiedene Pflichten erfüllen. [ 5 ] Dazu gehören unter anderem Verhaltenspflichten,[6] Informationspflichten,[7] Angemessenheit und Eignung,[8] Dokumentations- und Rechenschaftspflichten,[9] Pflichten zur angemessenen Organisation,[10] Pflichten bei Interessenkonflikten[11] und die Pflicht, sich einem Ombudsmann anzuschliessen . [12]
inhaltsverzeichnis
- 1Funktion, Organisation und Erstellung
- 2Pflicht zur Registrierung
- 3Strafen bei Nichtregistrierung
- 4Links
- 5Referenzen
Funktion, Organisation und Erstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Schweizer Beraterregister wird voraussichtlich von der Regulierungsbehörde Regulatory Services AG geführt. [ 13] Eine Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA),[14 ] die derzeit noch aussteht, ist erforderlich. [15]
Registrierungspflicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wie Kundenberater von Schweizer Finanzdienstleistern, die nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstehen, müssen sich auch Kundenberater von ausländischen Finanzdienstleistern, die Kunden in der Schweiz betreuen oder Finanzdienstleistungen in der Schweiz erbringen, zum Beispiel in Form des Vertriebs von Finanzinstrumenten, in ein Beraterregister eintragen lassen. [ 16 ] Die vorherige Eintragung in das Beraterregister ist Voraussetzung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz. Sie muss spätestens bis zum 30. Juni 2020 erfolgen,[17] oder früher, sofern ein Kundenberater Finanzdienstleistungen für Kunden in der Schweiz erbringt.
Voraussetzungen für die Eintragung in das Beraterregister sind ausreichende Kenntnisse der Verhaltensregeln des FIDLEG, die für die Tätigkeit erforderliche Sachkunde, der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder das Vorhandensein einer gleichwertigen Sicherheit, der Anschluss an eine Ombudsstelle, kein Eintrag wegen Vermögensdelikten nach StGB und kein von der FINMA ausgesprochenes Tätigkeits- oder Berufsverbot. [ 18 ] Das Beraterregister, das seinerseits von der FINMA bewilligt wurde, hat somit einen Ermessensspielraum, ob ein Kundenberater über ausreichende Kenntnisse der Verhaltensregeln des FIDLEG und über die für die Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. [19]
Der Kundenberater muss bei der Eintragung die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anhand von Dokumenten und eventuell auch anhand eines mündlichen Gesprächs nachweisen. Das Beraterregister enthält mindestens die folgenden Angaben zu den Kundenberatern:
- Name und Vorname
- Name oder Firma und Anschrift des Finanzdienstleisters, für den sie arbeiten
- Funktion und Stellung der Kundenbetreuer innerhalb der Organisation
- Aktivitäten
- die abgeschlossene Ausbildung und Weiterbildung
- den Ombudsmann, dem sie selbst als Finanzdienstleister oder die Finanzdienstleister, für die sie tätig sind, angeschlossen sind
- Datum des Registereintrags.
Ein Kundenberater hat aber auch nach der Registrierung Pflichten: Kundenberater müssen innerhalb von 14 Tagen folgende Entwicklungen an das Beraterregister melden:
- ihren Namen oder ihre Adresse ändern
- Änderung des Namens oder der Adresse des Finanzdienstleisters, für den sie arbeiten
- Änderung ihrer Funktion und Position in der Organisation sowie ihrer Tätigkeitsbereiche
- abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung
- Wechsel der Ombudsstelle
- vollständiger oder teilweiser Wegfall der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Beendigung der Tätigkeit als Kundenbetreuer
- An sie ausgestellte Verlustscheine
- Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen nach schweizerischem oder ausländischem Finanzmarktrecht
- Beschäftigungsverbote in der Schweiz und im Ausland
Sanktionen bei fehlender Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das FIDLEG sieht ausdrücklich Strafbestimmungen vor, die bei Verstössen gegen das FIDLEG umgangen werden können. Neben diesen speziellen Sanktionsbestimmungen können auch die allgemeinen Sanktionen des FINMAG zur Anwendung kommen. Eine Vorabklärung kann insbesondere dann erfolgen, wenn die Abteilung Enforcement der FINMA Hinweise auf mögliche aufsichtsrechtlich relevante Missstände oder Gesetzesvorlagen liefert. [20]
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
MaComp - Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion - legt die Mindestanforderungen an die Compliance von Wertpapierdienstleistungsunternehmen fest und steht im Einklang mit MiFID II.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
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DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
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MaComp - Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion - legt die Mindestanforderungen an die Compliance von Wertpapierdienstleistungsunternehmen fest und steht im Einklang mit MiFID II.
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IFRS 17 ist ein internationaler Rechnungslegungsstandard, der vom International Accounting Standards Board im Mai 2017 veröffentlicht wurde.[1][2][3] Er wird IFRS 4 zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen ersetzen und soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.[4] Im November 2018 schlug das International Accounting Standards Board vor, das Inkrafttreten um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 zu verschieben.[5 ] Im März 2020 beschloss das International Accounting Standards Board eine weitere Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2023.[6]
Liste der Versicherungsverträge, auf die IFRS 17 angewendet werden soll:
- Versicherungs- und Rückversicherungsverträge, die der Versicherer ausstellt
- Rückversicherungsverträge, die es hält;
- Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung (DPF), die der Versicherer ausgibt, sofern er auch Versicherungsverträge ausgibt.[7]
Nach dem Modell von IFRS 17 werden die Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen als Barwert der künftigen Zahlungsströme aus Versicherungsverträgen mit einer Risikovorsorge berechnet. [8 ] Der Abzinsungssatz wird die aktuellen Zinssätze widerspiegeln. [9][10 ] Wenn der Barwert der künftigen Zahlungsströme zum Zeitpunkt der Emission eines Vertrags einen Gewinn erzeugen würde, würde das Modell auch eine "vertragliche Dienstleistungsmarge" erfordern, um den Gewinn am Tag 1 auszugleichen. [8 ] Die vertragliche Leistungsmarge würde sich über die Laufzeit des Vertrags amortisieren. [8 ] Es gäbe auch eine neue Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für Versicherungsverträge, einschließlich einer überarbeiteten Definition von Erträgen und zusätzlichen Offenlegungsanforderungen.[8]
IFRS 17 wird auch Erleichterungen für bestimmte Arten von Verträgen enthalten. Bei Versicherungsverträgen mit kurzer Laufzeit wird die Verwendung eines vereinfachten Modells für unverdiente Prämien bis zum Eintritt eines Schadens gestattet. [8] Und bei einigen Verträgen, bei denen die Zahlungsströme an zugrunde liegende Posten gekoppelt sind, wird der Wert der Verbindlichkeit diese Kopplung widerspiegeln.[8]
In Südkorea wird befürchtet, dass die Verwendung aktueller Zinssätze anstelle von Buchrenditen zur Abzinsung der Versicherungsverbindlichkeiten bei einigen Versicherern zu deutlich höheren Versicherungsverbindlichkeiten führen wird.[9][11] In anderen Ländern gibt es Bedenken wegen der Volatilität der Rechnungslegungsergebnisse.[12]
Der Vorsitzende des IASB , Hans Hoogervorst, sieht in der Verwendung eines aktuellen Abzinsungssatzes einen der Vorteile des neuen Standards, da andernfalls "die verheerenden Auswirkungen des derzeitigen Niedrigzinsumfelds auf langfristige Verpflichtungen in der Versicherungsbranche nicht annähernd so sichtbar sind wie bei den leistungsorientierten Pensionsplänen vieler Unternehmen."[10] Er erklärte auch, dass die aktuellen Abzinsungssätze "die Vergleichbarkeit zwischen Versicherungsunternehmen sowie zwischen Versicherungen und anderen Teilen der Finanzindustrie, wie Banken und asset management, erhöhen würden."[10] Weitere Vorteile, die Hoogervorst in dem neuen Standard sieht, sind eine größere Konsistenz zwischen den Unternehmen bei der Bilanzierung von Versicherungsverträgen und eine theoretisch fundiertere Messung der Erträge.[10]
2019 Exposure Draft[edit]
Am 26. Juni 2019 veröffentlichte das IASB einen Exposure Draft mit mehreren Änderungsvorschlägen. [13] Die Kommentierungsfrist zu den Änderungen betrug drei Monate und endete am 25. September 2019. Insgesamt gingen 123 Stellungnahmen ein.[14]
Die KYC-Richtlinien (Know Your Client) verlangen von Finanzdienstleistern, dass sie die Identität, die Eignung und das Risiko jeder Geschäftsbeziehung überprüfen. KYC ist ein Teilbereich der AML-Richtlinien.
Ein Basisinformationsblatt (KID) enthält wichtige Informationen über die Aspekte eines PRIIP (Packaged Retail and Insurance-based Investment Product). Mit dem KID soll sichergestellt werden, dass Sie über das PRIIP, das Sie erwerben möchten, gut informiert sind. Mit dem KID können Sie das ABN AMRO Produkt leicht mit den PRIIPs anderer Anbieter vergleichen.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
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DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
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Ziele[Bearbeiten]
Die EU-Versicherungsgesetzgebung zielt darauf ab, einen einheitlichen EU-Versicherungsmarkt zu schaffen und den Verbraucherschutz zu verbessern. Mit den Versicherungsrichtlinien der dritten Generation wurde ein "EU-Pass" (einheitliche Zulassung) eingeführt, mit dem Versicherer in allen Mitgliedstaaten tätig werden können, wenn sie die EU-Bedingungen erfüllen. Viele Mitgliedstaaten kamen zu dem Schluss, dass die EU-Mindestanforderungen nicht ausreichten, und führten ihre eigenen Reformen durch, die immer noch zu unterschiedlichen Regelungen führten und das Ziel eines einheitlichen Marktes behinderten.
Politische Implikationen von Solvency II[edit]
Einige der großen Lebensversicherer im Vereinigten Königreich sind mit der Art und Weise, wie die Rechtsvorschriften entwickelt wurden, unzufrieden. Insbesondere der Vorstandsvorsitzende von Prudential, der größten Lebensversicherungsgesellschaft des Vereinigten Königreichs, hat über mehrere Jahre hinweg öffentlich Bedenken geäußert.[1]
Zweifel an der Grundlage der Solvabilität-II-Gesetzgebung, insbesondere an der Durchsetzung eines marktkonsistenten Bewertungsansatzes, wurden auch von amerikanischen Tochtergesellschaften britischer Muttergesellschaften geäußert - die Auswirkungen der "Äquivalenz"-Anforderungen sind nicht genau bekannt, und es besteht die Befürchtung, dass die Gesetzgebung dazu führen könnte, dass ausländische Tochtergesellschaften nicht mehr wettbewerbsfähig sind, so dass sie verkauft werden müssen, was möglicherweise zu einer "Festung Europa" führen könnte.[2]
Hintergrund[edit]
Seit der Einführung der Richtlinie 73/239/EWG im Jahr 1973 haben sich komplexere Risikomanagementsysteme entwickelt. Solvabilität II spiegelt neue Risikomanagementpraktiken zur Festlegung des erforderlichen Kapitals und zum Risikomanagement wider. Während die "Solvabilität I"-Richtlinie darauf abzielte, das derzeitige EU-Solvabilitätssystem zu überarbeiten und zu aktualisieren, hat Solvabilität II einen viel größeren Anwendungsbereich. Eine Solvenzkapitalanforderung kann folgende Zwecke erfüllen:
- Verringerung des Risikos, dass ein Versicherer nicht in der Lage ist, Schäden zu begleichen;
- Verringerung der Verluste der Versicherungsnehmer für den Fall, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, alle Forderungen vollständig zu erfüllen;
- Frühzeitige Warnung der Aufsichtsbehörden, damit diese umgehend eingreifen können, wenn das Kapital unter das erforderliche Niveau fällt; und
- Förderung des Vertrauens in die finanzielle Stabilität des Versicherungssektors
Solvabilität II wird oft als "Basel für Versicherer" bezeichnet und ähnelt in gewisser Weise den Bankenvorschriften von Basel II. Der vorgeschlagene Solvabilität-II-Rahmen umfasst beispielsweise drei Hauptbereiche (Säulen):
- Säule 1 besteht aus den quantitativen Anforderungen (z. B. die Höhe des Kapitals, das ein Versicherer halten sollte).
- Säule 2 enthält Anforderungen an die Unternehmensführung und das Risikomanagement von Versicherern sowie an die wirksame Beaufsichtigung von Versicherern.
- Säule 3 konzentriert sich auf die Offenlegungs- und Transparenzanforderungen.
Inhalt[Bearbeiten]
Titel I Allgemeine Regeln für die Aufnahme und Ausübung der Direkt- und Rückversicherungstätigkeit
- Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
- Kapitel II Aufnahme der Tätigkeit
- Kapitel III Aufsichtsbehörden und allgemeine Vorschriften
- Kapitel IV Bedingungen für die Geschäftstätigkeit
- Kapitel V Ausübung der Lebens- und Nichtlebensversicherungstätigkeit
- Kapitel VI Vorschriften für die Bewertung von Aktiva und Passiva, versicherungstechnische Rückstellungen, eigene funds, Solvenzkapitalanforderung, Mindestkapitalanforderung und Anlagevorschriften
- Kapitel VII Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in Schwierigkeiten oder in einer regelwidrigen Lage
- Kapitel VIII Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr
- Kapitel IX In der Gemeinschaft errichtete Zweigniederlassungen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft
- Kapitel X Tochterunternehmen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die dem Recht eines Drittlandes unterliegen, und Erwerb von Beteiligungen durch solche Unternehmen
Titel II Besondere Bestimmungen für Versicherungen und RückversicherungenTitel III Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer GruppeTitel IV Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen
MaComp - Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion - legt die Mindestanforderungen an die Compliance von Wertpapierdienstleistungsunternehmen fest und steht im Einklang mit MiFID II.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die Allgemeine Datenschutzverordnung (EU) 2016/679(GDPR) ist eine Verordnung des EU-Rechts über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Sie regelt auch die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der EU und des EWR. Das Hauptziel der GDPR ist es, dem Einzelnen die Kontrolle über seine personenbezogenen Daten zu geben und das regulatorische Umfeld für internationale Unternehmen zu vereinfachen, indem die Vorschriften innerhalb der EU vereinheitlicht werden. [Die Verordnung, die die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ablöst, enthält Bestimmungen und Anforderungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von Einzelpersonen (in der DSGVO formell als betroffene Personen bezeichnet), die sich im EWR befinden, und gilt für jedes Unternehmen - unabhängig von seinem Standort und der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der betroffenen Personen -, das personenbezogene Daten von Einzelpersonen innerhalb des EWR verarbeitet.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Ziele[Bearbeiten]
Die EU-Versicherungsgesetzgebung zielt darauf ab, einen einheitlichen EU-Versicherungsmarkt zu schaffen und den Verbraucherschutz zu verbessern. Mit den Versicherungsrichtlinien der dritten Generation wurde ein "EU-Pass" (einheitliche Zulassung) eingeführt, mit dem Versicherer in allen Mitgliedstaaten tätig werden können, wenn sie die EU-Bedingungen erfüllen. Viele Mitgliedstaaten kamen zu dem Schluss, dass die EU-Mindestanforderungen nicht ausreichten, und führten ihre eigenen Reformen durch, die immer noch zu unterschiedlichen Regelungen führten und das Ziel eines einheitlichen Marktes behinderten.
Politische Implikationen von Solvency II[edit]
Einige der großen Lebensversicherer im Vereinigten Königreich sind mit der Art und Weise, wie die Rechtsvorschriften entwickelt wurden, unzufrieden. Insbesondere der Vorstandsvorsitzende von Prudential, der größten Lebensversicherungsgesellschaft des Vereinigten Königreichs, hat über mehrere Jahre hinweg öffentlich Bedenken geäußert.[1]
Zweifel an der Grundlage der Solvabilität-II-Gesetzgebung, insbesondere an der Durchsetzung eines marktkonsistenten Bewertungsansatzes, wurden auch von amerikanischen Tochtergesellschaften britischer Muttergesellschaften geäußert - die Auswirkungen der "Äquivalenz"-Anforderungen sind nicht genau bekannt, und es besteht die Befürchtung, dass die Gesetzgebung dazu führen könnte, dass ausländische Tochtergesellschaften nicht mehr wettbewerbsfähig sind, so dass sie verkauft werden müssen, was möglicherweise zu einer "Festung Europa" führen könnte.[2]
Hintergrund[edit]
Seit der Einführung der Richtlinie 73/239/EWG im Jahr 1973 haben sich komplexere Risikomanagementsysteme entwickelt. Solvabilität II spiegelt neue Risikomanagementpraktiken zur Festlegung des erforderlichen Kapitals und zum Risikomanagement wider. Während die "Solvabilität I"-Richtlinie darauf abzielte, das derzeitige EU-Solvabilitätssystem zu überarbeiten und zu aktualisieren, hat Solvabilität II einen viel größeren Anwendungsbereich. Eine Solvenzkapitalanforderung kann folgende Zwecke erfüllen:
- Verringerung des Risikos, dass ein Versicherer nicht in der Lage ist, Schäden zu begleichen;
- Verringerung der Verluste der Versicherungsnehmer für den Fall, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, alle Forderungen vollständig zu erfüllen;
- Frühzeitige Warnung der Aufsichtsbehörden, damit diese umgehend eingreifen können, wenn das Kapital unter das erforderliche Niveau fällt; und
- Förderung des Vertrauens in die finanzielle Stabilität des Versicherungssektors
Solvabilität II wird oft als "Basel für Versicherer" bezeichnet und ähnelt in gewisser Weise den Bankenvorschriften von Basel II. Der vorgeschlagene Solvabilität-II-Rahmen umfasst beispielsweise drei Hauptbereiche (Säulen):
- Säule 1 besteht aus den quantitativen Anforderungen (z. B. die Höhe des Kapitals, das ein Versicherer halten sollte).
- Säule 2 enthält Anforderungen an die Unternehmensführung und das Risikomanagement von Versicherern sowie an die wirksame Beaufsichtigung von Versicherern.
- Säule 3 konzentriert sich auf die Offenlegungs- und Transparenzanforderungen.
Inhalt[Bearbeiten]
Titel I Allgemeine Regeln für die Aufnahme und Ausübung der Direkt- und Rückversicherungstätigkeit
- Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
- Kapitel II Aufnahme der Tätigkeit
- Kapitel III Aufsichtsbehörden und allgemeine Vorschriften
- Kapitel IV Bedingungen für die Geschäftstätigkeit
- Kapitel V Ausübung der Lebens- und Nichtlebensversicherungstätigkeit
- Kapitel VI Vorschriften für die Bewertung von Aktiva und Passiva, versicherungstechnische Rückstellungen, eigene funds, Solvenzkapitalanforderung, Mindestkapitalanforderung und Anlagevorschriften
- Kapitel VII Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in Schwierigkeiten oder in einer regelwidrigen Lage
- Kapitel VIII Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr
- Kapitel IX In der Gemeinschaft errichtete Zweigniederlassungen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft
- Kapitel X Tochterunternehmen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die dem Recht eines Drittlandes unterliegen, und Erwerb von Beteiligungen durch solche Unternehmen
Titel II Besondere Bestimmungen für Versicherungen und RückversicherungenTitel III Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer GruppeTitel IV Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen
Der Rahmen für die finanzielle Bewertung (auf Niederländisch "Financieel Toezichtskader" oder FTK) schreibt eine gründlichere Berichterstattung über die Kapitalanlagen der niederländischen Rentenversicherung funds vor.
MER (milieueffectrapport) gibt die potenziellen positiven oder negativen Auswirkungen an, die ein vorgeschlagenes Projekt haben kann, und vergleicht die Umweltfolgen Ihres Projekts.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
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Perferendis eligendi pariatur sed repudiandae quam officiis incidunt. Praesentium hic distinctio quo error occaecati repudiandae. Delectus aut vel nihil aut. Nostrum dolor eveniet molestias qui iusto aut. Id autem praesentium et sunt nam totam quia est. Excepturi perspiciatis explicabo maiores perspiciatis earum inventore aut.
Hic perferendis molestiae aperiam voluptatem ut.
Velit suscipit sint voluptatem ab omnis harum tempore. Maiores et minus. Ut delectus consequatur nemo maiores. Debitis dolor illo in et voluptas odit sed eligendi. Architecto veritatis sint consequatur et.
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Aliquam est assumenda eveniet ut facere itaque excepturi. Nisi hic natus vitae unde necessitatibus nisi. Esse quaerat quo. Illo non qui aliquid. Qui facilis quisquam dignissimos eos.
Occaecati ea occaecati incidunt quod. Expedita vel et mollitia. Omnis veritatis nemo unde et. Occaecati consequatur dolores rerum incidunt doloremque ea sint saepe. Corporis cumque dolores occaecati laboriosam.
Debitis quos quo quod quaerat blanditiis sit aut enim. Sint deleniti eum vel tempore aperiam. Qui quam sunt.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
UCITs KIIDs für funds
Der Rahmen für die finanzielle Bewertung (auf Niederländisch "Financieel Toezichtskader" oder FTK) schreibt eine gründlichere Berichterstattung über die Kapitalanlagen der niederländischen Rentenversicherung funds vor.
MaComp - Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion - legt die Mindestanforderungen an die Compliance von Wertpapierdienstleistungsunternehmen fest und steht im Einklang mit MiFID II.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
UCITs KIIDs für funds
Ein Basisinformationsblatt (KID) enthält wichtige Informationen über die Aspekte eines PRIIP (Packaged Retail and Insurance-based Investment Product). Mit dem KID soll sichergestellt werden, dass Sie über das PRIIP, das Sie erwerben möchten, gut informiert sind. Mit dem KID können Sie das ABN AMRO Produkt leicht mit den PRIIPs anderer Anbieter vergleichen.
MaComp - Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion - legt die Mindestanforderungen an die Compliance von Wertpapierdienstleistungsunternehmen fest und steht im Einklang mit MiFID II.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Ein Basisinformationsblatt (KID) enthält wichtige Informationen über die Aspekte eines PRIIP (Packaged Retail and Insurance-based Investment Product). Mit dem KID soll sichergestellt werden, dass Sie über das PRIIP, das Sie erwerben möchten, gut informiert sind. Mit dem KID können Sie das ABN AMRO Produkt leicht mit den PRIIPs anderer Anbieter vergleichen.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
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MaComp - Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion - legt die Mindestanforderungen an die Compliance von Wertpapierdienstleistungsunternehmen fest und steht im Einklang mit MiFID II.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Voluptatem dolore at sit.
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Richtlinie für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung 2016
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Die Richtlinie 2016/2341 über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Schaffung eines Binnenmarktes für die betriebliche Altersversorgung. Sie legt Mindeststandards für die Finanzierung von Altersversorgungssystemen und die Arten von Investitionen fest und erlaubt die grenzüberschreitende Verwaltung von Pensionsplänen.
Die ursprüngliche Richtlinie stammt aus dem Jahr 2003 und wurde 2016 ersetzt.
Inhalt
Ein Basisinformationsblatt (KID) enthält wichtige Informationen über die Aspekte eines PRIIP (Packaged Retail and Insurance-based Investment Product). Mit dem KID soll sichergestellt werden, dass Sie über das PRIIP, das Sie erwerben möchten, gut informiert sind. Mit dem KID können Sie das ABN AMRO Produkt leicht mit den PRIIPs anderer Anbieter vergleichen.
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Molestiae quaerat aliquid magni.
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Perferendis eligendi pariatur sed repudiandae quam officiis incidunt. Praesentium hic distinctio quo error occaecati repudiandae. Delectus aut vel nihil aut. Nostrum dolor eveniet molestias qui iusto aut. Id autem praesentium et sunt nam totam quia est. Excepturi perspiciatis explicabo maiores perspiciatis earum inventore aut.
Hic perferendis molestiae aperiam voluptatem ut.
Velit suscipit sint voluptatem ab omnis harum tempore. Maiores et minus. Ut delectus consequatur nemo maiores. Debitis dolor illo in et voluptas odit sed eligendi. Architecto veritatis sint consequatur et.
Rem nisi omnis molestiae laborum nobis inventore assumenda.
Aliquam est assumenda eveniet ut facere itaque excepturi. Nisi hic natus vitae unde necessitatibus nisi. Esse quaerat quo. Illo non qui aliquid. Qui facilis quisquam dignissimos eos.
Occaecati ea occaecati incidunt quod. Expedita vel et mollitia. Omnis veritatis nemo unde et. Occaecati consequatur dolores rerum incidunt doloremque ea sint saepe. Corporis cumque dolores occaecati laboriosam.
Debitis quos quo quod quaerat blanditiis sit aut enim. Sint deleniti eum vel tempore aperiam. Qui quam sunt.
Die KYC-Richtlinien (Know Your Client) verlangen von Finanzdienstleistern, dass sie die Identität, die Eignung und das Risiko jeder Geschäftsbeziehung überprüfen. KYC ist ein Teilbereich der AML-Richtlinien.
Die EU-Prospektverordnung vereinheitlicht die Anforderungen an die Erstellung, Genehmigung und Verbreitung von Prospekten, die zu veröffentlichen sind, wenn Wertpapiere dem Publikum angeboten oder zum Handel auf einem geregelten Markt in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen werden.
Mit dieser Regelung sollte der Anlegerschutz gestärkt werden, indem sichergestellt wird, dass alle Prospekte, unabhängig davon, wo sie in der EU erstellt werden, klare und umfassende Informationen enthalten, während es den Unternehmen gleichzeitig erleichtert wird, auf der Grundlage der Genehmigung durch eine zuständige Behörde EU-weit Kapital aufzunehmen.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
MaComp - Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion - legt die Mindestanforderungen an die Compliance von Wertpapierdienstleistungsunternehmen fest und steht im Einklang mit MiFID II.
UCITs KIIDs für funds
Das VAG-Reporting bietet kleineren Versicherungsunternehmen und Pensionskassen funds eine Aufschlüsselung ihres Fondsportfolios, um die Anforderungen des deutschen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zu erfüllen.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Voluptatem dolore at sit.
Dignissimos quia et maiores doloremque neque molestias quod. Laborum reprehenderit provident expedita. Vero praesentium ea aliquam odio reprehenderit illum optio. Nostrum ut consequuntur quo neque totam dicta. Minima rerum non suscipit aut ut. Accusantium omnis repellat dolore nostrum aspernatur voluptatibus tenetur exercitationem ullam.
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Itaque perspiciatis dolore ullam rerum. Ipsa omnis occaecati quasi et consequuntur aut. Itaque qui consequatur voluptatem a. Excepturi error iste repellendus. Commodi necessitatibus excepturi et facilis laudantium consequatur sit.
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Ea necessitatibus ipsa pariatur eos. Facilis cum perspiciatis. Qui aperiam ipsam nemo ratione ut itaque fuga. Doloribus et in perspiciatis voluptate laboriosam corrupti vitae alias. Dolorum enim similique vel. Qui repellendus quisquam officia voluptas atque sequi quia quis id.
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Tenetur omnis repellendus similique dolores. Velit est aut incidunt maxime eius est. Quo eos odio libero assumenda ut. Fugit vel dolores. Inventore deserunt magni.
Distinctio a consequuntur.
Totam nesciunt accusamus eligendi hic aut est rem eligendi. Eum est quia est totam placeat explicabo ut delectus sit. Enim
C
MaComp - Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion - legt die Mindestanforderungen an die Compliance von Wertpapierdienstleistungsunternehmen fest und steht im Einklang mit MiFID II.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
MaComp - Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion - legt die Mindestanforderungen an die Compliance von Wertpapierdienstleistungsunternehmen fest und steht im Einklang mit MiFID II.
Voluptatem dolore at sit.
Dignissimos quia et maiores doloremque neque molestias quod. Laborum reprehenderit provident expedita. Vero praesentium ea aliquam odio reprehenderit illum optio. Nostrum ut consequuntur quo neque totam dicta. Minima rerum non suscipit aut ut. Accusantium omnis repellat dolore nostrum aspernatur voluptatibus tenetur exercitationem ullam.
Facilis velit molestias harum provident id quasi quae.
Itaque perspiciatis dolore ullam rerum. Ipsa omnis occaecati quasi et consequuntur aut. Itaque qui consequatur voluptatem a. Excepturi error iste repellendus. Commodi necessitatibus excepturi et facilis laudantium consequatur sit.
Quis est quam dolorum nisi. Voluptas labore sed dignissimos et. Id est quos architecto explicabo tempore. Sit omnis eum fuga facilis quia ea.
Debitis veritatis ut excepturi explicabo delectus amet. Et quia dolorem ut veniam maiores beatae aut. Eius nam dolores rerum et aut ex debitis molestiae omnis. Autem necessitatibus saepe temporibus consequuntur fuga autem expedita eius. A debitis temporibus.
Rerum eos voluptas qui neque perspiciatis esse.
Occaecati aperiam dolores. Molestias et dolorem eaque ut. Tempora aperiam rem dolorum molestiae a nostrum est molestias. Hic ab enim. Ut quas ut eum rerum dolore ut est possimus enim. Rerum adipisci tempore quis earum earum eos dolores.
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Voluptas ipsum mollitia ea iure nihil ad deserunt. Officiis veniam aut quidem quae nulla voluptatem. Voluptas dolor aut qui ut. Cum aut hic quis iste esse vero. Error minima voluptatem in eos veritatis et aut provident aut.
Ea necessitatibus ipsa pariatur eos. Facilis cum perspiciatis. Qui aperiam ipsam nemo ratione ut itaque fuga. Doloribus et in perspiciatis voluptate laboriosam corrupti vitae alias. Dolorum enim similique vel. Qui repellendus quisquam officia voluptas atque sequi quia quis id.
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Rerum eligendi ullam odio.
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Die Allgemeine Datenschutzverordnung (EU) 2016/679(GDPR) ist eine Verordnung des EU-Rechts über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Sie regelt auch die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der EU und des EWR. Das Hauptziel der GDPR ist es, dem Einzelnen die Kontrolle über seine personenbezogenen Daten zu geben und das regulatorische Umfeld für internationale Unternehmen zu vereinfachen, indem die Vorschriften innerhalb der EU vereinheitlicht werden. [Die Verordnung, die die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ablöst, enthält Bestimmungen und Anforderungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von Einzelpersonen (in der DSGVO formell als betroffene Personen bezeichnet), die sich im EWR befinden, und gilt für jedes Unternehmen - unabhängig von seinem Standort und der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der betroffenen Personen -, das personenbezogene Daten von Einzelpersonen innerhalb des EWR verarbeitet.
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Das Schweizerische Beraterregister ist Teil des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes. Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten. [ 1 ] Das FIDLEG regelt die Ausübung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz und die Bereitstellung von Finanzinstrumenten für den Schweizer Markt. Seine Pflichten gelten sowohl für Schweizer Finanzdienstleister als auch für ausländische Finanzdienstleister, die grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen in der Schweiz erbringen. [2]
Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG sind der Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten, die Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente, die Verwaltung von Finanzinstrumenten (asset management), die Abgabe von persönlichen Empfehlungen in Bezug auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten (Anlageberatung) und die Gewährung von Krediten zur Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten. [ 3 ] Finanzinstrumente sind Beteiligungspapiere, Forderungspapiere, funds, strukturierte Produkte, Derivate, strukturierte Einlagen und Anleihen. [4]
Die vom Geltungsbereich des FIDLEG betroffenen Finanzdienstleister müssen verschiedene Pflichten erfüllen. [ 5 ] Dazu gehören unter anderem Verhaltenspflichten,[6] Informationspflichten,[7] Angemessenheit und Eignung,[8] Dokumentations- und Rechenschaftspflichten,[9] Pflichten zur angemessenen Organisation,[10] Pflichten bei Interessenkonflikten[11] und die Pflicht, sich einem Ombudsmann anzuschliessen . [12]
inhaltsverzeichnis
- 1Funktion, Organisation und Erstellung
- 2Pflicht zur Registrierung
- 3Strafen bei Nichtregistrierung
- 4Links
- 5Referenzen
Funktion, Organisation und Erstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Schweizer Beraterregister wird voraussichtlich von der Regulierungsbehörde Regulatory Services AG geführt. [ 13] Eine Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA),[14 ] die derzeit noch aussteht, ist erforderlich. [15]
Registrierungspflicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wie Kundenberater von Schweizer Finanzdienstleistern, die nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstehen, müssen sich auch Kundenberater von ausländischen Finanzdienstleistern, die Kunden in der Schweiz betreuen oder Finanzdienstleistungen in der Schweiz erbringen, zum Beispiel in Form des Vertriebs von Finanzinstrumenten, in ein Beraterregister eintragen lassen. [ 16 ] Die vorherige Eintragung in das Beraterregister ist Voraussetzung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz. Sie muss spätestens bis zum 30. Juni 2020 erfolgen,[17] oder früher, sofern ein Kundenberater Finanzdienstleistungen für Kunden in der Schweiz erbringt.
Voraussetzungen für die Eintragung in das Beraterregister sind ausreichende Kenntnisse der Verhaltensregeln des FIDLEG, die für die Tätigkeit erforderliche Sachkunde, der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder das Vorhandensein einer gleichwertigen Sicherheit, der Anschluss an eine Ombudsstelle, kein Eintrag wegen Vermögensdelikten nach StGB und kein von der FINMA ausgesprochenes Tätigkeits- oder Berufsverbot. [ 18 ] Das Beraterregister, das seinerseits von der FINMA bewilligt wurde, hat somit einen Ermessensspielraum, ob ein Kundenberater über ausreichende Kenntnisse der Verhaltensregeln des FIDLEG und über die für die Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. [19]
Der Kundenberater muss bei der Eintragung die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anhand von Dokumenten und eventuell auch anhand eines mündlichen Gesprächs nachweisen. Das Beraterregister enthält mindestens die folgenden Angaben zu den Kundenberatern:
- Name und Vorname
- Name oder Firma und Anschrift des Finanzdienstleisters, für den sie arbeiten
- Funktion und Stellung der Kundenbetreuer innerhalb der Organisation
- Aktivitäten
- die abgeschlossene Ausbildung und Weiterbildung
- den Ombudsmann, dem sie selbst als Finanzdienstleister oder die Finanzdienstleister, für die sie tätig sind, angeschlossen sind
- Datum des Registereintrags.
Ein Kundenberater hat aber auch nach der Registrierung Pflichten: Kundenberater müssen innerhalb von 14 Tagen folgende Entwicklungen an das Beraterregister melden:
- ihren Namen oder ihre Adresse ändern
- Änderung des Namens oder der Adresse des Finanzdienstleisters, für den sie arbeiten
- Änderung ihrer Funktion und Position in der Organisation sowie ihrer Tätigkeitsbereiche
- abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung
- Wechsel der Ombudsstelle
- vollständiger oder teilweiser Wegfall der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Beendigung der Tätigkeit als Kundenbetreuer
- An sie ausgestellte Verlustscheine
- Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen nach schweizerischem oder ausländischem Finanzmarktrecht
- Beschäftigungsverbote in der Schweiz und im Ausland
Sanktionen bei fehlender Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das FIDLEG sieht ausdrücklich Strafbestimmungen vor, die bei Verstössen gegen das FIDLEG umgangen werden können. Neben diesen speziellen Sanktionsbestimmungen können auch die allgemeinen Sanktionen des FINMAG zur Anwendung kommen. Eine Vorabklärung kann insbesondere dann erfolgen, wenn die Abteilung Enforcement der FINMA Hinweise auf mögliche aufsichtsrechtlich relevante Missstände oder Gesetzesvorlagen liefert. [20]
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Ein Basisinformationsblatt (KID) enthält wichtige Informationen über die Aspekte eines PRIIP (Packaged Retail and Insurance-based Investment Product). Mit dem KID soll sichergestellt werden, dass Sie über das PRIIP, das Sie erwerben möchten, gut informiert sind. Mit dem KID können Sie das ABN AMRO Produkt leicht mit den PRIIPs anderer Anbieter vergleichen.
MaComp - Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion - legt die Mindestanforderungen an die Compliance von Wertpapierdienstleistungsunternehmen fest und steht im Einklang mit MiFID II.
Der Rahmen für die finanzielle Bewertung (auf Niederländisch "Financieel Toezichtskader" oder FTK) schreibt eine gründlichere Berichterstattung über die Kapitalanlagen der niederländischen Rentenversicherung funds vor.
Ziele[Bearbeiten]
Die EU-Versicherungsgesetzgebung zielt darauf ab, einen einheitlichen EU-Versicherungsmarkt zu schaffen und den Verbraucherschutz zu verbessern. Mit den Versicherungsrichtlinien der dritten Generation wurde ein "EU-Pass" (einheitliche Zulassung) eingeführt, mit dem Versicherer in allen Mitgliedstaaten tätig werden können, wenn sie die EU-Bedingungen erfüllen. Viele Mitgliedstaaten kamen zu dem Schluss, dass die EU-Mindestanforderungen nicht ausreichten, und führten ihre eigenen Reformen durch, die immer noch zu unterschiedlichen Regelungen führten und das Ziel eines einheitlichen Marktes behinderten.
Politische Implikationen von Solvency II[edit]
Einige der großen Lebensversicherer im Vereinigten Königreich sind mit der Art und Weise, wie die Rechtsvorschriften entwickelt wurden, unzufrieden. Insbesondere der Vorstandsvorsitzende von Prudential, der größten Lebensversicherungsgesellschaft des Vereinigten Königreichs, hat über mehrere Jahre hinweg öffentlich Bedenken geäußert.[1]
Zweifel an der Grundlage der Solvabilität-II-Gesetzgebung, insbesondere an der Durchsetzung eines marktkonsistenten Bewertungsansatzes, wurden auch von amerikanischen Tochtergesellschaften britischer Muttergesellschaften geäußert - die Auswirkungen der "Äquivalenz"-Anforderungen sind nicht genau bekannt, und es besteht die Befürchtung, dass die Gesetzgebung dazu führen könnte, dass ausländische Tochtergesellschaften nicht mehr wettbewerbsfähig sind, so dass sie verkauft werden müssen, was möglicherweise zu einer "Festung Europa" führen könnte.[2]
Hintergrund[edit]
Seit der Einführung der Richtlinie 73/239/EWG im Jahr 1973 haben sich komplexere Risikomanagementsysteme entwickelt. Solvabilität II spiegelt neue Risikomanagementpraktiken zur Festlegung des erforderlichen Kapitals und zum Risikomanagement wider. Während die "Solvabilität I"-Richtlinie darauf abzielte, das derzeitige EU-Solvabilitätssystem zu überarbeiten und zu aktualisieren, hat Solvabilität II einen viel größeren Anwendungsbereich. Eine Solvenzkapitalanforderung kann folgende Zwecke erfüllen:
- Verringerung des Risikos, dass ein Versicherer nicht in der Lage ist, Schäden zu begleichen;
- Verringerung der Verluste der Versicherungsnehmer für den Fall, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, alle Forderungen vollständig zu erfüllen;
- Frühzeitige Warnung der Aufsichtsbehörden, damit diese umgehend eingreifen können, wenn das Kapital unter das erforderliche Niveau fällt; und
- Förderung des Vertrauens in die finanzielle Stabilität des Versicherungssektors
Solvabilität II wird oft als "Basel für Versicherer" bezeichnet und ähnelt in gewisser Weise den Bankenvorschriften von Basel II. Der vorgeschlagene Solvabilität-II-Rahmen umfasst beispielsweise drei Hauptbereiche (Säulen):
- Säule 1 besteht aus den quantitativen Anforderungen (z. B. die Höhe des Kapitals, das ein Versicherer halten sollte).
- Säule 2 enthält Anforderungen an die Unternehmensführung und das Risikomanagement von Versicherern sowie an die wirksame Beaufsichtigung von Versicherern.
- Säule 3 konzentriert sich auf die Offenlegungs- und Transparenzanforderungen.
Inhalt[Bearbeiten]
Titel I Allgemeine Regeln für die Aufnahme und Ausübung der Direkt- und Rückversicherungstätigkeit
- Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
- Kapitel II Aufnahme der Tätigkeit
- Kapitel III Aufsichtsbehörden und allgemeine Vorschriften
- Kapitel IV Bedingungen für die Geschäftstätigkeit
- Kapitel V Ausübung der Lebens- und Nichtlebensversicherungstätigkeit
- Kapitel VI Vorschriften für die Bewertung von Aktiva und Passiva, versicherungstechnische Rückstellungen, eigene funds, Solvenzkapitalanforderung, Mindestkapitalanforderung und Anlagevorschriften
- Kapitel VII Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in Schwierigkeiten oder in einer regelwidrigen Lage
- Kapitel VIII Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr
- Kapitel IX In der Gemeinschaft errichtete Zweigniederlassungen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft
- Kapitel X Tochterunternehmen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die dem Recht eines Drittlandes unterliegen, und Erwerb von Beteiligungen durch solche Unternehmen
Titel II Besondere Bestimmungen für Versicherungen und RückversicherungenTitel III Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer GruppeTitel IV Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen
Unter Solvabilität II sind die Versicherer verpflichtet, die Ergebnisse ihrer eigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA) der Aufsichtsbehörde mindestens einmal im Jahr vorzulegen.
Im Mittelpunkt der aufsichtsrechtlichen Solvabilität-II-Richtlinie steht die Bewertung des eigenen Risikos und der Solvabilität (ORSA), die als eine Reihe von Prozessen definiert ist, die ein Instrument zur Entscheidungsfindung und strategischen Analyse darstellen. Sie zielt auf eine kontinuierliche und vorausschauende Bewertung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs in Bezug auf das spezifische Risikoprofil des Versicherungsunternehmens ab. Das Risikomanagement und die Bewertung des eigenen Risikos und der Solvenz ist eine ähnliche Regelung, die in den USA von der NAIC erlassen wurde.[1] Andere Rechtsordnungen erlassen ähnliche Vorschriften, um dem von der IAIS erlassenen Insurance Core Principle 16 zu entsprechen.[2]
MiFID II/MiFIR ist am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Dieser neue Rechtsrahmen wird den Anlegerschutz stärken und die Funktionsweise der Finanzmärkte verbessern und sie effizienter, widerstandsfähiger und transparenter machen.
MiFID und Anlegerschutz
HINTERGRUND
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG). Sie ist seit November 2007 in der gesamten Europäischen Union anwendbar. Sie ist ein Eckpfeiler der EU-Finanzmarktregulierung, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten zu verbessern und ein hohes Maß an harmonisiertem Schutz für Anleger in Finanzinstrumente zu gewährleisten.
Die MiFID legt fest:
- Wohlverhaltensregeln und organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen;
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte;
- aufsichtsrechtliche Berichterstattung zur Vermeidung von Marktmissbrauch;
- die Verpflichtung zur Transparenz des Aktienhandels; und
- Regeln für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
Am 20. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der MiFID an, der die Form einer überarbeiteten Richtlinie und einer neuen Verordnung hatte. Nach einer mehr als zweijährigen Debatte wurden die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, die gemeinhin als MiFID II und MiFIR bezeichnet werden, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Sie wurden am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
MIFID-II-VERBESSERUNGEN
MiFID II und MiFIR werden für fairere, sicherere und effizientere Märkte sorgen und mehr Transparenz für alle Teilnehmer ermöglichen. Neue Meldepflichten und Tests werden die Menge der verfügbaren Informationen erhöhen und die Nutzung von Dark Pools und OTC-Handel verringern. Die Vorschriften für den Hochfrequenzhandel werden Wertpapierfirmen und Handelsplätzen strenge organisatorische Anforderungen auferlegen, und die Bestimmungen zur Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu zentralen Gegenparteien (CCPs), Handelsplätzen und Benchmarks sollen den Wettbewerb stärken.
Der Anlegerschutz wird durch die Einführung neuer Anforderungen an die Product Governance und die unabhängige Anlageberatung, die Ausweitung der bestehenden Vorschriften auf strukturierte Einlagen und die Verbesserung der Anforderungen in mehreren Bereichen, u. a. in Bezug auf die Verantwortung der Leitungsorgane, Anreize, Informationen und Berichterstattung an die Kunden, Cross-Selling, Vergütung der Mitarbeiter und bestmögliche Ausführung, gestärkt.
Legal Entity Identifiers (LEI)
DIE ROLLE DER ESMA
Nach der Fertigstellung der technischen Standards und der technischen Beratung hat die ESMA zur reibungslosen Umsetzung von MiFID II/MIFIR beigetragen, indem sie Fragen und Antworten sowie Leitlinien herausgegeben hat, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Die ESMA wird fortlaufend eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, darunter:
- die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen auf ihrer Website (z. B. Referenzdaten oder Handelsvolumina, die im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen für die Zwecke des Mechanismus der doppelten Volumenbegrenzung ausgeführt wurden),
- die Erstellung von Berichten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (z. B. über das Funktionieren von OTF oder KMU-Wachstumsmärkten),
- die Register von Handelsplätzen, Datenübermittlungsdienstleistern, Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern,
- die Überwachung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zur Umsetzung bestimmter Vorschriften (z. B. Umsetzung von Positionslimits oder Verwendung von Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz) und
- spezifische Produktinterventionsbefugnisse, die es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Art von Finanztätigkeit oder -praxis vorübergehend zu verbieten oder zu beschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
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